SnapLogic - Eingeschränkter Endbenutzer-Testvertrag für AWS

DIESER CLICK-THROUGH SnapLogic Endbenutzer-Lizenzvertrag - nutzungsbasiert ("VERTRAG") IST EIN RECHTLICHER VERTRAG ZWISCHEN SNAPLOGIC, INC. einer Gesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaates Delaware mit Hauptsitz in 1825 SOUTH GRANT STREET, SAN MATEO, 94402 ("SNAPLOGIC"), UND IHNEN, EINEM UNTERNEHMEN, DAS ABONNEMEN FÜR DIE INTEGRATIONSPLATTFORM VON SNAPLOGIC ALS DIENSTLEISTUNG ERWERBEN MÖCHTE ("KUNDE"). INDEM SIE AUF "ICH AKZEPTIERE" KLICKEN, ERKLÄREN UND GARANTIEREN SIE, DASS SIE RECHTLICH BEFUGT SIND, DIESE VEREINBARUNG IM NAMEN DES PARTNERS ABZUSCHLIESSEN. DIESE VEREINBARUNG TRITT IN KRAFT, WENN SIE AUF "ICH AKZEPTIERE" KLICKEN. BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG, BEVOR SIE AUF "ICH AKZEPTIERE" KLICKEN. WENN SIE NICHT AUF "ICH AKZEPTIERE" KLICKEN, IST DER PARTNER NICHT BERECHTIGT, Abonnements für das SnapLogic Services PROGRAMM zu erwerben.WENN SIE DIE BEDINGUNGEN DER VEREINBARUNG AKZEPTIEREN, IST DAS DATUM, AN DEM SIE AUF "ICH AKZEPTIERE" KLICKEN, DAS DATUM, AN DEM DIE VEREINBARUNG WIRKLICH WIRD.

1. Definitionen.

1.1 "Vertrag" bezeichnet diesen Vertrag und die beigefügten Anlagen.

1.2 "Cloudplex" ist eine virtuelle Sammlung von einem oder mehreren Knoten, die auf von SnapLogic kontrollierter Hardware bereitgestellt werden.

1.3 "Vertrauliche Informationen" sind dieser Vertrag, die Services, die SnapLogic-Technologie, die SnapLogic-Preisinformationen, die SnapLogic-Datensicherheitsprogramminformationen, alle Kundendaten und Kundenservicedaten sowie alle anderen Informationen proprietärer oder vertraulicher Art, die von einer Partei ("Offenleger") der anderen ("Empfänger") im Zusammenhang mit diesem Vertrag mündlich oder schriftlich offengelegt werden und die als vertraulich bezeichnet werden oder die angesichts der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden sollten.

1.4 "Kunden-Apps" bezeichnet die SaaS-Dienste, Datenverarbeitungsanwendungen oder eigenständigen Datenbanken des Kunden, die mit den Diensten verbunden sind oder verbunden werden sollen.

1.5 "Kundendaten" bezeichnet alle elektronischen Daten, die auf Kunden-Apps gespeichert sind oder über die Dienste an diese übermittelt werden.

1.6 "Kundendienste-Daten" sind elektronische Daten, die die Ausführung der Dienste unterstützen oder widerspiegeln. Der Klarheit halber schließt der Begriff "Kundendienstdaten" die Kundendaten aus.

1.7 "Dokument" bezeichnet einen einzelnen Satz von Daten, der von den Diensten verarbeitet wird. Beispiele für ein Dokument sind eine Datenzeile in einer Datenbanktabelle, eine Nachricht, ein Formular, eine Rechnung oder ein Bericht, ein IoT-Anruf, Datensätze aus einer Datenbank, die Antworten von SaaS-Anwendungen wie Workday und Salesforce, z. B. Mitarbeiter, Konten. Zur Verdeutlichung: Wenn eine Pipeline untergeordnete Pipelines hat, wird die Anzahl der Dokumente sowohl in der übergeordneten als auch in der untergeordneten Pipeline für die Berechnung der SnapLogic-Dateneinheit herangezogen.

1.8 "Dokumentation" bezeichnet die Online-Dokumentation, die SnapLogic für die Nutzung der Services zur Verfügung stellt (http://doc.snaplogic.com/home), sowie alle anderen funktionalen und technischen Spezifikationen für die Services, die üblicherweise anderen SnapLogic-Kunden zur Verfügung gestellt werden.

1.9 "Groundplex" bezeichnet eine Sammlung von einem oder mehreren Knoten, die auf vom Kunden kontrollierter Hardware eingesetzt werden.

1.10 "Geistige Eigentumsrechte" sind alle eingetragenen und nicht eingetragenen Rechte, die jetzt oder in Zukunft im Rahmen eines Patents, eines Urheberrechts, einer Marke, einer Dienstleistungsmarke, eines Handelsnamens, eines Domänennamens, eines Geschäftsgeheimnisses, eines Know-hows oder anderer geistiger Eigentumsrechte gewährt, beantragt oder anderweitig bestehen, sowie alle ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen in jedem Teil der Welt.

1.11 "Eingeschränkte Nutzung" bedeutet die interne geschäftliche Nutzung durch den Kunden. Der Klarheit halber sei darauf hingewiesen, dass die Nutzung der Services und der SnapLogic-Technologie durch den Kunden auch durch zusätzliche, in dieser Vereinbarung beschriebene Beschränkungen eingeschränkt wird.

1.12 "Node" bezeichnet die Datenverarbeitungssoftwarekomponente der Dienste.

1.13 "Snap" bezeichnet eine modulare Sammlung von Integrationskomponenten, die für eine bestimmte Anwendung oder Datenquelle erstellt wird.

1.14 "SnapLogic-Dateneinheit" oder "SDU" bezeichnet ein von den SnapLogic-Diensten verarbeitetes Dokument.

1.15 "SnapLogic-Technologie" bezeichnet die nicht gehostete proprietäre Software und andere Technologie von SnapLogic, die als Teil des Service-Abonnements bereitgestellt wird. Die SnapLogic-Technologie umfasst keine Kundendaten oder Daten der Kundenservices.

1.16 "Services" bezeichnet die von SnapLogic bereitgestellte Integrationsplattform als Service, einschließlich der SnapLogic-Technologie.

1.17 "Laufzeit" bedeutet ein (1) Jahr.

1.18 "Support-Services" bezeichnet die den Kunden zur Verfügung gestellten technischen Support-Services, wie in Anhang A (Service Level Agreement) und Anhang B (Abonnementdetails) näher beschrieben.

1.19 "Nutzer" bezeichnet eine Person, die der Kunde zur Verwaltung der Nutzung der Dienste ermächtigt.

2. Bereitstellung von Dienstleistungen und SnapLogic Technologie.

2.1 Bereitstellung der Dienste; Recht auf Zugang zur Plattform. SnapLogic stellt dem Kunden unter den Bedingungen dieses Vertrages Zugang zu den Services und deren Nutzung bis zu den in den Abonnementdetails in Anhang B beschriebenen Nutzungsgrenzen zur Verfügung. SnapLogic hostet Teile der Services entweder direkt oder als Unterauftragnehmer über einen Dritt-Hosting-Provider; bei einigen Konfigurationen kann es erforderlich sein, dass der Kunde die SnapLogic-Technologie auf vom Kunden kontrollierter Hardware installiert. SnapLogic gewährt dem Kunden während der Laufzeit das weltweite, nicht exklusive, begrenzte, nicht übertragbare, lizenzgebührenfreie Recht für seine Nutzer, auf die Services und die Dokumentation zuzugreifen und diese bis zu den Nutzungsgrenzen der gekauften Abonnements während der Laufzeit ausschließlich für die begrenzte Nutzung zu verwenden. SnapLogic stellt die Support-Services zur Verfügung. SnapLogic ist berechtigt, die Services, die SnapLogic-Technologie und die Support-Services während der Laufzeit zu aktualisieren, jedoch wird eine Aktualisierung zu keinem Zeitpunkt die Funktion der Services oder die Verpflichtungen von SnapLogic für die Support-Services wesentlich beeinträchtigen. SnapLogic behält sich alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor.

2.2 SnapLogic-Technologie: Nodes und Snaps. SnapLogic gewährt dem Kunden eine begrenzte, nicht exklusive, lizenzgebührenfreie, weltweite Lizenz zur Vervielfältigung und Nutzung der Groundplexes- und Snaps-Software nur im erforderlichen Umfang und ausschließlich in Verbindung mit den Services während der Laufzeit für die begrenzte Nutzung. DIE UNTER DIESER VEREINBARUNG ERWORBENEN ABONNEMENTS, EINSCHLIESSLICH ALLER RECHTE ZUR NUTZUNG DER DIENSTE UND DER RECHTE ZUR VERVIELFÄLTIGUNG UND NUTZUNG VON GROUNDPLEXES UND SNAPS, DÜRFEN NICHT MIT ANDEREN SNAPLOGIC-ABONNEMENTS KOMBINIERT WERDEN.

2.3 Beschränkungen für Services und SnapLogic-Technologie. Der Kunde darf weder direkt noch indirekt: (i) Unterlizenzen vergeben, verkaufen, übertragen, abtreten (außer wie in Abschnitt 11.(i) die Services unterlizenzieren, übertragen, abtreten (mit Ausnahme von Abschnitt 11. 3), vertreiben oder anderweitig kommerziell nutzen, einschließlich der Bereitstellung eines Servicebüros, der Bereitstellung von verwalteten Services für Dritte unter Verwendung der Services oder der Integration der Services in einen Service oder ein Produkt, das der Kunde an einen oder mehrere Dritte verkauft oder lizenziert; (ii) die Services modifizieren oder abgeleitete Werke davon erstellen; (iii) die Software für die Dienste zurückzuentwickeln oder zu disassemblieren, es sei denn, dies ist nach lokalem Recht zulässig; (iv) Merkmale, Funktionen oder Grafiken der Dienste zu kopieren oder einen den Diensten ähnlichen Dienst zu erstellen; (v) die Dienste zu nutzen, um wissentlich Spam, rechtswidriges, verletzendes, obszönes oder verleumderisches Material oder bösartigen Code zu versenden, zu speichern oder einen Dritten dazu zu ermächtigen, diese zu versenden oder zu speichern; (vi) die Integrität oder Leistung der Dienste oder der darin enthaltenen Daten zu stören oder zu unterbrechen; (vii) zu versuchen, sich unbefugten Zugang zu den Diensten oder den damit verbundenen Systemen oder Netzwerken zu verschaffen; (viii) die Dienste anderen Personen als den Nutzern zur Verfügung zu stellen oder offenzulegen oder deren Nutzung zu gestatten; (ix) die Dienste zu Zwecken des Produkt-Benchmarking oder anderer vergleichender Analysen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SnapLogic zu nutzen oder deren Nutzung zu gestatten; (x) die Dienste für eine andere als die eingeschränkte Nutzung zu nutzen, einschließlich mit anderen SnapLogic-Abonnements.

2.4 Sicherheit/Datenintegrität. SnapLogic wird administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen für die Services implementieren und aufrechterhalten, um das Abfangen und die Vertraulichkeit der Kundendaten und der Daten der Kundenservices auszuschließen. Der Kunde gewährt SnapLogic ein nicht-exklusives, weltweites, gebührenfreies, voll bezahltes Recht und die Lizenz, die Kundendaten zu kopieren, darauf zuzugreifen, sie zu übertragen und anderweitig zu verarbeiten, um dem Kunden die Services gemäß dieser Vereinbarung bereitzustellen. SnapLogic wird nicht: (a) auf Kundendaten oder Daten der Kundenservices zugreifen, außer (i) um die Services und Support-Services bereitzustellen; (ii) um Service-, Sicherheits- oder technische Probleme mit den Services zu verhindern oder zu beheben oder um die Support-Services zu erbringen; (iii) um die Nutzung der Services durch den Kunden zu prüfen und die Einhaltung der Vereinbarung durch den Kunden zu bestätigen; (iv) um die Daten der Kundenservices mit anderen Metadaten von SnapLogic-Kunden zu aggregieren und diese aggregierten Metadaten als Teil der Services zu verwenden; (v) wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist; oder (vi) wenn der Kunde dies ausdrücklich schriftlich genehmigt.

2.5 Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde ist verantwortlich für die Handlungen und Unterlassungen aller Nutzer im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sowie für den Zugriff auf und die Nutzung der Dienste durch einen Nutzer oder eine andere Person, die sich unter einer unter dem Konto des Kunden registrierten Benutzer-ID anmeldet, selbst wenn ein Anspruch aufgrund fehlender Befugnis, Entlastung, Aufrechnung oder Verteidigung nicht direkt gegen diese Nutzer durchsetzbar ist. Der Kunde ist für die Netzwerk- und Hardware-Datensicherheit für die Dienste verantwortlich, soweit die Dienste auf vom Kunden kontrollierten Netzwerken oder Hardware eingesetzt werden, einschließlich der rechtlichen und betrieblichen Konsequenzen seiner Konfiguration. Der Kunde erkennt an, dass die Zugangsdaten des Kunden, einschließlich der Benutzer-IDs und Passwörter seiner Benutzer, der "Schlüssel" des Kunden zu den Diensten sind; dementsprechend ist der Kunde für die Wahrung der Vertraulichkeit dieser Zugangsdaten verantwortlich. Der Kunde wird: (i) SnapLogic unverzüglich über jede unbefugte Nutzung eines Passworts oder Kontos oder jede andere bekannte oder vermutete Verletzung der Sicherheit zu informieren; (ii) sich nicht als ein anderer SnapLogic-Benutzer auszugeben oder falsche Identitätsinformationen anzugeben, um Zugang zu den Services zu erhalten oder diese zu nutzen.

3. Das Eigentum an geistigem Eigentum.

3.1 Eigentumsrechte. Im Verhältnis zwischen SnapLogic und dem Kunden besitzt der Kunde alle Rechte, Titel und Anteile, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte, an den Kundendaten. Im Verhältnis zwischen SnapLogic und dem Kunden besitzt SnapLogic alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum, an den Services. Das Vorstehende umfasst auch alle Systemleistungsdaten der Services und maschinelles Lernen auf der Grundlage von Metadaten (und nicht Kundendaten), einschließlich maschineller Lernalgorithmen, sowie die Ergebnisse und Ausgaben eines solchen maschinellen Lernens. SnapLogic behält alle Rechte an geistigem Eigentum, die sich aus der Bereitstellung der Support-Services ergeben. Es wird kein gemeinsames geistiges Eigentum im Rahmen oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung geschaffen. Jede Partei erkennt an, dass der Name, das Logo und die Produktnamen der anderen Partei, die mit den Services verbunden sind, Marken der jeweiligen Parteien sind, und dass hier keine Lizenz für diese Marken gewährt wird.

3.2 Rückmeldung. Der Kunde gewährt SnapLogic eine gebührenfreie, voll bezahlte, weltweite, übertragbare, unterlizenzierbare, unwiderrufliche und unbefristete Lizenz zur Nutzung oder Integration von Vorschlägen, Verbesserungswünschen, Empfehlungen oder sonstigem Feedback, das der Kunde SnapLogic im Zusammenhang mit SnapLogic-Produkten oder -Dienstleistungen zur Verfügung stellt, in SnapLogic-Produkte oder -Dienstleistungen.

4. Gebühren; SnapLogic Dateneinheiten

4.1 Gebühren; Zahlung. Die Zahlungsverpflichtungen sind unkündbar und die gezahlten Gebühren werden nicht zurückerstattet, und die erworbenen Abonnements können nicht verringert oder gegen andere Abonnements ausgetauscht werden. Soweit der Kunde in Übereinstimmung mit dem SLA Servicegutschriften beansprucht und erwirbt, kann er diese Gutschriften nur gegen zusätzliche Dienste, nicht aber gegen Bargeld eintauschen.

4.2 Auswirkung von Nichtzahlung. SnapLogic kann diesen Vertrag oder die Abonnementdienste mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich aussetzen oder kündigen, wenn der Kunde einen unbestrittenen Betrag nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Fälligkeitsdatum bezahlt. Während einer Aussetzung werden dem Kunden die Dienste weiterhin in Rechnung gestellt.

4.3 SDU-Abonnements. Alle SDU-Abonnements sind nicht übertragbar, weder ganz noch teilweise auf eine andere Partei. SnapLogic wird das Servicekonto des Kunden regelmäßig überprüfen, um die Anzahl der SDUs zu ermitteln, die der Kunde während eines Abonnementjahres verbraucht. Während der Laufzeit kann der Kunde zusätzliche SDU-Abonnements erwerben, um die Anzahl der SDUs zu erhöhen, die für den Verbrauch während des Abonnementjahres zur Verfügung stehen; jedes Mal jedoch, wenn die Nutzung der SDUs durch den Kunden das abonnierte SDU-Limit überschreitet, erwirbt der Kunde automatisch ein SDU-Abonnement, das mindestens der Menge der vom Kunden zusätzlich verbrauchten SDUs entspricht. Am Ende eines Abonnementjahres verfallen alle ungenutzten SDUs sofort.

4.4 Berechnung der SDU-Dienstguthaben. Wie im Service Level Agreement (SLA) beschrieben, entsprechen die aktuellen monatlichen Gebühren für einen (1) Tag dem Gesamtwert der gekauften, bezahlten Services und SDU-Abonnements für das Abonnementjahr, geteilt durch dreihundertfünfundsechzig (365).

5. Laufzeit; Beendigung.

5.1 Laufzeit; Beendigung. Jede Partei kann diesen Vertrag kündigen, wenn der Kunde eine wesentliche Vertragsverletzung begeht, die innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung nicht geheilt wird, mit der Ausnahme, dass im Falle einer Verletzung von Abschnitt 2.1, 2.2, 2.3, 10 oder 11.7 keine Heilungsfrist gilt, sofern diese Verletzung unheilbar ist. SnapLogic behält sich das Recht vor, einen Teil oder eine Version der Services mit Wirkung zum Ende der aktuellen Laufzeit der Services des Kunden zu ändern oder nicht mehr anzubieten.

5.2 Behandlung von Kundendaten nach Ablauf oder Beendigung. Nach Beendigung oder Ablauf aller Kundenabonnements deaktiviert SnapLogic das Konto des Kunden und vernichtet alle vorhandenen Daten der Kundenservices und Kundendaten.

5.3 Auswirkung der Beendigung; Fortbestehen. Bei Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung: (a) erlöschen alle Abonnements, Lizenzen, Rechte zur Nutzung oder zum Zugriff auf die Dienste; (b) Kundendaten und Daten der Kundendienste werden wie in Abschnitt 5.2 beschrieben zurückgegeben oder gelöscht; und (c) die Abschnitte 1, 2.3, 3, 5, 6.2, 6.3, 6.4 und 7 bis 11 bleiben bestehen.

6. Zusicherungen und Garantien.

6.1 Von SnapLogic.

a) Konformität mit den Spezifikationen. SnapLogic sichert dem Kunden zu, dass die Services mit der Dokumentation übereinstimmen werden. Das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden im Falle einer Verletzung dieser Zusicherung und Gewährleistung besteht darin, dass der Kunde innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Inkrafttreten dieses Vertrags die Dienstleistungen annehmen oder ablehnen kann. Die Services gelten nach Ablauf der dreißig (30) Tage als vom Kunden angenommen, es sei denn, der Kunde übermittelt SnapLogic eine Mängelanzeige, in der eine wesentliche Abweichung der Services von der Dokumentation beschrieben wird. Nach Erhalt der Mängelanzeige durch den Kunden verfügt SnapLogic über eine angemessene Zeitspanne, um die Nichtübereinstimmung kostenlos zu beheben und dem Kunden die Services erneut zur Verfügung zu stellen. Sollte SnapLogic nicht in der Lage sein, die Mängel zu beheben, kann der Kunde die Services so akzeptieren, wie sie sind, vorbehaltlich einer angemessenen Gebührenanpassung, oder der Kunde kann nach eigenem Ermessen diesen Vertrag kündigen und erhält eine vollständige Rückerstattung aller an SnapLogic für diese Services gezahlten Gebühren. SnapLogic ist im Rahmen dieser Vereinbarung nicht verpflichtet, Fehler zu korrigieren, die durch folgende Faktoren verursacht wurden oder auf diese zurückzuführen sind, und SnapLogic übernimmt diesbezüglich keine Garantie: (1) Nutzung des Services in einer Weise, die nicht mit der Dokumentation oder dieser Vereinbarung übereinstimmt; oder (2) Missbrauch, Modifikation oder Fehlfunktion von Hardware oder Software.

b) Nicht-Verletzung. SnapLogic sichert dem Kunden zu, dass der Service, wenn er in Übereinstimmung mit den Anweisungen in der Dokumentation und dieser Vereinbarung genutzt wird, die geistigen Eigentumsrechte Dritter nicht verletzt oder veruntreut. Als einzige und ausschließliche Verpflichtung von SnapLogic und als einziger und ausschließlicher Rechtsbehelf des Kunden bei Verletzung der vorstehenden Gewährleistung stellt SnapLogic den Kunden wie in Abschnitt 8 dargelegt schadlos.

6.2 Durch den Kunden. Der Kunde sichert SnapLogic zu und gewährleistet, dass (i) dieser Vertrag von einem Vertreter unterzeichnet wurde, der befugt ist, den Kunden zu binden; (ii) der Kunde das Recht hat, die Kundendaten über die Services zu übertragen; (iii) der Kunde das Recht hat, jede Kunden-App mit den Services zu verbinden. Als einzige und ausschließliche Verpflichtung des Kunden und als einziges und ausschließliches Rechtsmittel von SnapLogic bei Verletzung von (ii) oder (iii) wird der Kunde SnapLogic gemäß Abschnitt 8 entschädigen und kann diesen Vertrag wie in Abschnitt 5.1 (Laufzeit; Kündigung) beschrieben kündigen.

6.3 GARANTIEAUSSCHLÜSSE. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG VORGESEHEN, LEHNT SNAPLOGIC IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG ALLE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICHEN ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES EIGENTUMS ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. DIE DIENSTE KÖNNEN EINSCHRÄNKUNGEN, RISIKEN UND ANDEREN PROBLEMEN UNTERWORFEN WERDEN, DIE DER ELEKTRONISCHEN KOMMUNIKATION INHABEN, UND SNAPLOGIC GARANTIERT NICHT, DASS DIE NUTZUNG DER DIENSTE RISIKOFREI IST. AUSSER WIE IN ABSCHNITT 2.4 (SICHERHEIT/DATENINTEGRITÄT) VEREINBART, GEWÄHRLEISTET SNAPLOGIC KEINE ZUSICHERUNGEN, GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN GEGEN DATENVERHINDERUNG ODER -ZUGRIFF AUF JEGLICHEN TEIL DES DIENSTES, DER AUF VOM KUNDEN KONTROLLIERTEN FESTPLATTEN ODER NETZWERKEN VERWENDET WIRD, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER DIENSTSCHNITTSTELLE. SNAPLOGIC IST NICHT VERANTWORTLICH FÜR DEN VERLUST ODER DIE BESCHÄDIGUNG VON KUNDENDATEN, SOWEIT EIN SOLCHER VERLUST ODER SCHADEN DURCH DIE ANWENDUNG DER IN ABSCHNITT 7.5 DARGELEGTEN BEWÄHRTEN PRAKTIKEN DURCH DEN KUNDEN HÄTTE VERHINDERT ODER BEGRENZT WERDEN KÖNNEN.

DER KUNDE ERKENNT AN UND ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE KÄUFE IM RAHMEN DIESES VERTRAGS WEDER VON DER LIEFERUNG ZUKÜNFTIGER FUNKTIONEN ODER MERKMALE ABHÄNGIG SIND NOCH DAVON ABHÄNGEN. SNAPLOGIC ÜBERNIMMT KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN (A) BEZÜGLICH DER EIGNUNG ODER VOLLSTÄNDIGKEIT DER DIENSTE, (B) DER ERGEBNISSE, DIE DER KUNDE DURCH DIE NUTZUNG DER DIENSTE ERZIEHEN KANN, ODER (C) DASS DIE DIENSTE DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ENTSPRECHEN.

7. Verschlüsselungs- und Authentifizierungsanforderungen. Der Kunde erkennt an, dass er allein für seine Implementierung der Services und die Datensicherheit, die er beim Betrieb der Services einsetzt, verantwortlich ist. SnapLogic empfiehlt dem Kunden, wann immer möglich, die folgenden Best Practices zu verwenden

a) Der Kunde wird für jede Verbindung zwischen den Kunden-Apps und den Diensten die Verschlüsselung der Sitzungsverbindung unter Verwendung der jeweils aktuellen Implementierung von SSL oder TLS aktivieren.
b) Wenn die Verschlüsselung der Sitzungsverbindung für eine bestimmte Kunden-App nicht verfügbar ist, verschlüsselt der Kunde die Daten-Nutzdaten mit einer starken Verschlüsselung (128-Bit-Verschlüsselung oder besser).
c) Der Kunde wird die branchenübliche Authentifizierungskontrolle für den Nutzerzugang zu den Diensten verwenden.

8. Entschädigung.

8.1 Verletzungsansprüche Dritter in Bezug auf die Services. SnapLogic verteidigt den Kunden gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren ("Ansprüche"), die von Dritten gegen den Kunden erhoben werden und in denen behauptet wird, dass die Nutzung der Services durch den Kunden in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung die geistigen Eigentumsrechte dieser Dritten verletzt oder missbraucht, und stellt den Kunden von allen Schadensersatzansprüchen, Anwaltsgebühren und Kosten frei, die diesen Dritten in Folge eines solchen Anspruchs zugesprochen werden, sowie von allen Beträgen, die SnapLogic im Rahmen eines Vergleichs über einen solchen Anspruch ("Verbindlichkeiten") in Übereinstimmung mit den Bedingungen von Abschnitt 8.5 (Entschädigungsverfahren). Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Ansprüche, die auf (i) den Kundendaten, (ii) den Services oder Teilen oder Komponenten der Services beruhen, die (A) nicht in strikter Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung oder in einer Umgebung oder auf einer Plattform oder mit Geräten verwendet werden, für die sie nicht konzipiert oder vorgesehen waren; (B) ganz oder teilweise in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Kunden hergestellt werden; (C) von einer anderen Partei als SnapLogic modifiziert, verändert, kombiniert oder verbessert werden; oder (D) mit anderen Produkten, Services, Prozessen, Inhalten oder Materialien kombiniert werden, die nicht von SnapLogic geliefert wurden und von denen nicht erwartet werden kann, dass sie mit den Services kombiniert werden. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch nicht für (E) fortgesetzte mutmaßlich verletzende Aktivitäten, nachdem SnapLogic davon in Kenntnis gesetzt wurde oder Änderungen bereitgestellt wurden, die die mutmaßliche Verletzung vermieden hätten, oder (F) Ansprüche, die auf der Verletzung dieser Vereinbarung oder der in den Abonnementdetails (Anhang B) beschriebenen Beschränkungen durch den Kunden oder seine Nutzer beruhen oder daraus resultieren ((A) bis (F) zusammen die "ausgeschlossenen Ansprüche").

8.2 Abhilfemaßnahmen bei Rechtsverletzungen. Wenn SnapLogic Informationen über einen Anspruch wegen Verletzung oder widerrechtlicher Aneignung erhält, der sich direkt aus den Services ergibt (und nicht aus einem ausgeschlossenen Anspruch), kann SnapLogic nach eigenem Ermessen und ohne Kosten für den Kunden (i) die Services so ändern, dass sie nicht mehr verletzt oder widerrechtlich verwendet werden; (ii) eine Lizenz für die fortgesetzte Nutzung der Services durch den Kunden in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung erwerben oder (iii) wenn (i) und (ii) trotz angemessener Bemühungen von SnapLogic nicht durchführbar sind, kann SnapLogic das Abonnement des Kunden für die Services kündigen und dem Kunden einen anteiligen Betrag der im Voraus bezahlten Gebühren für die verbleibende Laufzeit des gekündigten Abonnements erstatten. Dieser Abschnitt 8 regelt die alleinige Haftung von SnapLogic und den ausschließlichen Rechtsbehelf des Kunden für jegliche Verletzung oder widerrechtliche Aneignung von geistigen Eigentumsrechten Dritter im Zusammenhang mit den Services.

8.3 Allgemeine Haftungsfreistellung durch SnapLogic. Wenn der Kunde Abschnitt 8.5 (Entschädigungsverfahren) einhält, wird SnapLogic den Kunden gegen alle Ansprüche Dritter verteidigen und für alle Verbindlichkeiten aufkommen, die sich aus solchen Ansprüchen ergeben oder mit ihnen in Zusammenhang stehen und die auf Folgendes zurückzuführen sind:
(a) grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von SnapLogic oder eines seiner Unterauftragnehmer, die zu Sachschäden, Körperverletzung oder Tod führen; oder
(b) die Nichteinhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften durch SnapLogic.

8.4 Durch den Kunden. Der Kunde verteidigt SnapLogic gegen alle nachfolgend beschriebenen Ansprüche, die von Dritten gegen SnapLogic erhoben oder vorgebracht werden, und stellt SnapLogic von allen Schadensersatzansprüchen, Anwaltsgebühren und Kosten frei, die diesen Dritten als Folge eines solchen Anspruchs zugesprochen werden, sowie von allen Beträgen, die der Kunde im Rahmen eines Vergleichs über einen solchen Anspruch ("Verbindlichkeiten") in Übereinstimmung mit den Bedingungen von Abschnitt 8.5 (Entschädigungsverfahren) bezahlt:

(a) Grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Kunden oder seiner Benutzer oder vorsätzliche Handlungen, die zu Sachschäden, Körperverletzung oder Tod führen;
(b) Verstoß des Kunden gegen eine der in Abschnitt 6.2 genannten Garantien;
(c) die Nichteinhaltung geltender Gesetze und Vorschriften durch den Kunden, einschließlich der Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz; und
(d) alle ausgeschlossenen Ansprüche.

8.5 Entschädigungsverfahren. Die Entschädigungsverpflichtungen jeder Partei sind an die Bedingung geknüpft, dass die entschädigte Partei: (a) die entschädigende Partei unverzüglich schriftlich von dem Anspruch in Kenntnis zu setzen; (b) der entschädigenden Partei auf ihre Kosten die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs zu überlassen (vorausgesetzt, die entschädigende Partei darf einen Anspruch nur dann begleichen, wenn der Vergleich die entschädigte Partei bedingungslos von jeglicher Haftung für den Anspruch befreit, ohne dass die entschädigte Partei ein Verschulden oder Fehlverhalten anerkennt); (c) der entschädigenden Partei alle verfügbaren Informationen und angemessene Unterstützung im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Ersuchen und Kosten der entschädigenden Partei zu gewähren; und (d) einen solchen Anspruch nicht zu kompromittieren oder zu begleichen. Die freizustellende Partei kann sich auch anderweitig an der Verteidigung gegen den Anspruch beteiligen, wobei die Kosten der freizustellenden Partei (die nicht erstattungsfähig sind) zu tragen sind.

9. Begrenzung der Haftung.

9.1. KEINE FOLGESCHÄDEN. MIT AUSNAHME EINER VERLETZUNG DER LIZENZEN IN ABSCHNITT 2, EINER VERLETZUNG DER VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI (ABSCHNITT 10) ODER ZUR ERFÜLLUNG IHRER SCHADENSERSATZVERPFLICHTUNGEN IST KEINE PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN FÜR INDIREKTE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ MIT STRAFCHARAKTER, SPEZIELLE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ MIT BEISPIELCHARAKTER, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER ÄHNLICHE SCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH DATEN-, EINKOMMENS-, GEWINN- ODER NUTZUNGSVERLUSTE) VERANTWORTLICH, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN, EINSCHLIESSLICH DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DES SERVICE, UNTERBRECHUNGEN, UNGENAUIGKEITEN ODER FEHLER IM INHALT, SELBST WENN SNAPLOGIC ZUVOR AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

9.2. BEGRENZUNG DES BETRAGS. MIT AUSNAHME VON (1) EINER VERLETZUNG DER LIZENZEN ODER EINSCHRÄNKUNGEN IN ABSCHNITT 2.1 BIS 2.3; (2) EINER VERLETZUNG DER VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNGEN (ABSCHNITT 10), DER EXPORTBESCHRÄNKUNGEN (ABSCHNITT 11.7); (3) DER SCHADENSERSATZVERPFLICHTUNGEN JEDER PARTEI FÜR GEISTIGES EIGENTUM; UND (4) SCHÄDEN, DIE SICH AUS GROBER FAHRLÄSSIGKEIT, VORSÄTZLICHEM VERHALTEN ODER BETRUG EINER PARTEI ERGEBEN, SIND WEDER SNAPLOGIC NOCH DER KUNDE FÜR EINE GESAMTHAFTUNG HAFTBAR, DIE DIE VOM KUNDEN IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG TATSÄCHLICH GEZAHLTEN BETRÄGE ÜBERSTEIGT.

DER KUNDE ERKENNT AN, DASS DIE IN DIESEM ABSCHNITT 9 DARGELEGTEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN DIE RISIKOVERTEILUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG WIDERSPIEGELN UND DASS OHNE DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN DIE WIRTSCHAFTLICHEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ERHEBLICH ANDERS WÄREN.

10. Schutz von Informationen.

10.1 Vertraulichkeit. Jede Partei erkennt an, dass sie im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung vertrauliche Informationen der anderen Partei erhalten kann. Die empfangende Partei ("Empfänger") darf auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei ("Offenleger" ) nur in dem Maße zugreifen oder sie nutzen oder den Zugriff oder die Nutzung gestatten, wie es für die Erfüllung der Verpflichtungen des Empfängers oder die Ausübung seiner Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich ist. Der Empfänger darf die vertraulichen Informationen des Offenlegenden ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Offenlegenden nicht wissentlich an Dritte weitergeben oder deren Weitergabe gestatten, mit der Ausnahme, dass der Empfänger die vertraulichen Informationen des Offenlegenden nur an Angestellte, leitende Angestellte, Direktoren, Berater, Auftragnehmer, Bevollmächtigte oder Berater ("Vertreter") des Empfängers weitergeben darf, die für die Ausübung der Rechte oder die Erfüllung der Verpflichtungen des Empfängers im Rahmen dieser Vereinbarung Kenntnis haben müssen und die schriftlich verpflichtet sind, diese Informationen im Einklang mit dieser Vereinbarung vertraulich zu behandeln. Der Empfänger erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er für jeden Verstoß seiner Vertreter gegen diesen Abschnitt der Vereinbarung verantwortlich und haftbar ist. Der Empfänger verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen des Offenlegers mit der gebotenen Sorgfalt vor unbefugter Nutzung und Offenlegung zu schützen und nicht weniger als ein angemessenes Maß an Sorgfalt anzuwenden. Das Vorgenannte gilt nicht für Informationen, die: (i) der Öffentlichkeit ohne Verschulden des Empfängers oder seiner Vertreter allgemein bekannt waren oder werden; (ii) dem Empfänger vor der Offenlegung durch den Offenleger rechtmäßig und ohne Einschränkung bekannt waren; (iii) dem Empfänger rechtmäßig und mit Befugnis von einem Dritten ohne Einschränkung offengelegt wurden; (iv) der Empfänger unabhängig entwickelt, ohne die vertraulichen Informationen des Offenlegers zu verwenden; oder (v) deren Offenlegung gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet ist. Wenn der Empfänger oder einer seiner Vertreter aufgrund einer gerichtlichen oder gesetzlichen Anordnung oder eines Verfahrens verpflichtet ist, vertrauliche Informationen des Offenlegenden offenzulegen, hat der Empfänger den Offenlegenden, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, unverzüglich vor der Offenlegung über diese Anforderung zu informieren, damit der Offenlegende eine Schutzanordnung oder andere Abhilfemaßnahmen beantragen kann.

10.2 Rückgabe oder Vernichtung von vertraulichen Informationen. Auf schriftliche Aufforderung des Offenlegers und vorbehaltlich etwaiger gegenteiliger Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder dem anwendbaren Recht ist der Empfänger verpflichtet, auf Anweisung des Offenlegers unverzüglich alle Originale und Kopien von Dokumenten, Materialien und anderen Verkörperungen und Ausdrücken in jeglicher Form oder auf jeglichem Medium, die die vertraulichen Informationen des Offenlegers enthalten, wiedergeben, enthalten oder auf ihnen beruhen, zurückzugeben oder zu vernichten und von allen Systemen, die er direkt oder indirekt nutzt oder kontrolliert, ganz oder teilweise zu löschen, die vertrauliche Informationen des Offenlegenden enthalten, wiedergeben, enthalten oder darauf beruhen, ganz oder teilweise, außer in dem Umfang, in dem dies nach geltendem Recht erforderlich ist, oder in Sicherungssystemen, bis sie im normalen Verlauf gelöscht werden, vorausgesetzt, dass alle diese Informationen und Materialien weiterhin den in dieser Vereinbarung festgelegten Vertraulichkeits- und Sicherheitsanforderungen unterliegen. Der Empfänger muss dem Offenleger auf Anfrage eine schriftliche Erklärung vorlegen, in der er bestätigt, dass er die Anforderungen dieses Abschnitts erfüllt hat.

10.3 Informationssicherheit. Der Kunde verpflichtet sich, jederzeit angemessene technische, sicherheitstechnische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen und aufrechtzuerhalten, um: (i) die Sicherheit und Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen von SnapLogic zu gewährleisten, (ii) die Sicherheit oder Integrität der vertraulichen Informationen von SnapLogic zu erkennen und vor voraussichtlichen Gefahren zu schützen und (iii) den unbefugten Zugriff auf die vertraulichen Informationen von SnapLogic oder deren Nutzung zu verhindern.

11. Allgemeines.

11.1 Keine Öffentlichkeitsarbeit. Keine der Parteien darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei eine Pressemitteilung zu dieser Vereinbarung herausgeben.

11.2 Benachrichtigungen. Alle Mitteilungen, Anträge, Forderungen, Verzichtserklärungen, Zustimmungen und sonstigen Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und werden durch persönliche Zustellung, per Einschreiben oder Einschreiben oder durch bestätigte elektronische Übermittlung an die unten angegebene Adresse der empfangenden Partei zugestellt (oder an eine andere Adresse, die von dieser Partei durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei angegeben werden kann) und gelten bei Erhalt als vollständig.

Wenn zu SnapLogic:
SnapLogic, Inc.
1825 South Grant Street, 5. Stock
San Mateo, CA 94402
Zu Händen: Elizabeth Loar, VP, Finanzen
E-Mail: [email protected]

Wenn an Kunde:
Der Name und die Adresse des Kunden werden eingegeben.

11.3 Abtretung. Keine der Parteien darf diesen Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei kraft Gesetzes oder anderweitig abtreten; vorausgesetzt jedoch, dass eine Partei ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne die Zustimmung der anderen Partei an ein Unternehmen abtreten darf, das alle oder im Wesentlichen alle Vermögenswerte der abtretenden Partei erwirbt; vorausgesetzt ferner, dass bei jeder zulässigen Abtretung durch eine Partei die abtretende Partei die nicht abtretende Partei schriftlich von einer solchen Abtretung in Kenntnis setzt und dass die Partei, die die Abtretung erhält, alle Leistungspflichten und Verbindlichkeiten der abtretenden Partei übernimmt. Jeder Versuch einer Abtretung, der gegen die vorstehenden Bestimmungen verstößt, ist nichtig.

11.4 Geltendes Recht; Gerichtsstand. Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus ihr oder in Verbindung mit ihr oder ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen den Gesetzen von Kalifornien, USA, und werden in Übereinstimmung mit diesen Gesetzen ausgelegt, ohne Berücksichtigung der Bestimmungen des Kollisionsrechts. Weder das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf noch das UCITA sind anwendbar. Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich des Zustandekommens, der Auslegung, des Bruchs oder der Beendigung desselben, einschließlich der Frage, ob die geltend gemachten Ansprüche schiedsfähig sind, werden einem Schiedsverfahren gemäß der JAMS International Arbitration Rules unterworfen und endgültig entschieden. Das Schiedsgericht wird aus einem Einzelschiedsrichter bestehen. Der Sitz des Schiedsgerichts ist San Francisco, Kalifornien, USA. Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Englisch. Der Schiedsspruch des/der Schiedsrichter(s) kann von jedem dafür zuständigen Gericht erlassen werden. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei bei einem zuständigen Gericht einen Unterlassungsanspruch geltend machen.

11.5 Rechtsbehelfe. Mit Ausnahme der Bestimmungen in den Abschnitten 7 und 8 sind die Rechte und Rechtsmittel der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung kumulativ. Der Kunde erkennt an, dass die Services wertvolle Geschäftsgeheimnisse und urheberrechtlich geschützte Informationen von SnapLogic enthalten, dass eine diesbezügliche Verletzung dieser Vereinbarung einen Schaden für SnapLogic darstellen kann, für den ein finanzieller Schadenersatz unangemessen wäre, und dass ein Unterlassungsanspruch ein angemessenes Rechtsmittel sein kann.

11.6 Unabhängige Vertragspartner. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Zwischen den Parteien besteht kein Gemeinschaftsunternehmen, keine Partnerschaft, kein Arbeitsverhältnis und kein Vertretungsverhältnis, das sich aus dieser Vereinbarung oder der Nutzung des Dienstes ergibt. Keine der Parteien ist befugt, für die andere Partei einen Vertrag abzuschließen oder die andere Partei in irgendeiner Weise zu binden.

11.7 Einhaltung der Exportbestimmungen. Der Kunde erkennt an, dass die Dienste US-amerikanischen und ausländischen Export- und Importbeschränkungen unterliegen können. Der Kunde wird keinen Export oder Reexport eines Teils der Dienste, wie z.B. der Node-Software, oder eines direkten Produkts davon erlauben: (a) in (oder an einen Staatsangehörigen oder Einwohner) eines mit einem Embargo belegten Landes oder eines Landes, das Terroristen unterstützt; (b) an eine Person, die auf der Table of Denial Orders des US-Handelsministeriums oder der Liste der Specially Designated Nationals des US-Finanzministeriums aufgeführt ist; (c) in ein Land, in das ein solches Embargo verhängt wurde; (d) in ein Land, in dem ein solches Embargo verhängt wurde. Finanzministeriums aufgeführten Personen; (c) in ein Land, in das die Ausfuhr oder Wiederausfuhr beschränkt oder verboten ist oder für das die Regierung der Vereinigten Staaten oder eine ihrer Behörden zum Zeitpunkt der Ausfuhr oder Wiederausfuhr eine Ausfuhrlizenz oder eine andere behördliche Genehmigung verlangt, ohne dass eine solche Lizenz oder Genehmigung zuvor eingeholt wurde; oder (d) in sonstiger Weise unter Verletzung von Ausfuhr- oder Einfuhrbeschränkungen, Gesetzen oder Vorschriften. Der Kunde erklärt sich mit dem Vorstehenden einverstanden und garantiert, dass er sich nicht in einem solchen verbotenen Land befindet, unter der Kontrolle eines solchen Landes steht oder Staatsangehöriger oder Einwohner eines solchen Landes ist oder auf einer solchen Liste verbotener Parteien steht. Die Dienste dürfen ohne vorherige Genehmigung der Regierung der Vereinigten Staaten nicht für den Entwurf oder die Entwicklung von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen oder Raketentechnologie oder für terroristische Aktivitäten verwendet werden.

11.8 Überprüfungen. Der Kunde ist verpflichtet, (in englischer Sprache) vollständige, prüfbare Aufzeichnungen über die Nutzung der Services und die Einhaltung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu führen. Während der Laufzeit der Services und zwei (2) Jahre danach gewährt der Kunde SnapLogic und seinen Prüfern (einschließlich interner und externer Prüfer) zu jedem angemessenen Zeitpunkt (und im Falle von Regulierungsbehörden zu jedem von diesen geforderten Zeitpunkt) Zugang zu allen Einrichtungen, in denen der Kunde die Services nutzt, zu den Mitarbeitern des Kunden sowie zu den Daten, Aufzeichnungen, Systemen und Anwendungen, die sich auf die Services beziehen, um Audits und Inspektionen beim Kunden durchzuführen, um die Einhaltung der Bestimmungen von Abschnitt 2.1 bis 2.3 zu überprüfen.

11.9 Verzicht; Änderung; Trennbarkeit. Das Versäumnis einer Partei, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, stellt keinen Verzicht dar, es sei denn, es liegt ein schriftlicher Verzicht vor. Eine Änderung dieser Vereinbarung ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von beiden Parteien unterzeichnet ist. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht durchsetzbar sein, wird sie so geändert und ausgelegt, dass die Ziele dieser Bestimmung im rechtlich zulässigen Umfang erreicht werden; die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft. Keine der Parteien haftet für eine Nichterfüllung aufgrund von Ursachen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.

11.10 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und SnapLogic bezüglich des Vertragsgegenstandes dar. Sie ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Verhandlungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien bezüglich des Vertragsgegenstandes. Alle vorgedruckten Bedingungen auf einer Bestellung des Kunden haben keinen Einfluss auf die Bedingungen dieser Vereinbarung und werden hiermit zurückgewiesen. Überschriften dienen nur zu Referenzzwecken. "Einschließlich" bedeutet "einschließlich, aber nicht beschränkt auf".

11.11 Gegenstücke. Diese Vereinbarung kann in mehreren Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede als Original gilt, die jedoch alle zusammen als ein und dieselbe Vereinbarung angesehen werden. Eine unterzeichnete Kopie dieser Vereinbarung, die per Fax, E-Mail oder mit anderen elektronischen Übermittlungsmitteln zugestellt wird, hat dieselbe Rechtswirkung wie die Zustellung einer unterzeichneten Originalkopie dieser Vereinbarung. Die Parteien haben diese Vereinbarung von ihren jeweiligen bevollmächtigten Vertretern zu dem unter der Unterschrift des Vertreters angegebenen Datum unterzeichnen lassen.

Indem ich unten auf "ICH STIMME ZU" klicke, bestätige ich, dass ich die Bedingungen dieser Vereinbarung gelesen habe und dass ich ordnungsgemäß bevollmächtigt bin und die Bedingungen der oben genannten Vereinbarung im Namen des Kunden akzeptiere.

Beilage A

Service Level Agreement

Dieses SnapLogic Service Level Agreement ("SLA") beschreibt die Service Level Richtlinien, unter denen SnapLogic dem Kunden die Services zur Verfügung stellt.

Alle in diesem SLA festgelegten Service- und Leistungsstandards unterliegen der Einhaltung der technischen Anforderungen von SnapLogic für die Services durch den Kunden sowie der Einhaltung des Vertrags durch den Kunden.

1. Verfügbarkeit der Dienste.

Nach der Benutzerakzeptanzprüfung und ab dem ersten Tag, an dem die Produktionsinstanz des Kunden betriebsbereit ist, wird SnapLogic die Verfügbarkeit ohne entschuldbare Ausfallzeiten (entschuldbare Ausfallzeiten") bei der Erbringung der Services für den Kunden einhalten.

Verzeihliche Ausfallzeiten umfassen:

a. Aktualisierungen und Wartung
(i) Geplant. Um die optimale Leistung der Server, die die Services für den Kunden bereitstellen, zu maximieren, wird SnapLogic von Zeit zu Zeit routinemäßige Wartungsarbeiten durchführen und Standard-Updates auf den Servern und den Services anwenden. Wenn Aktualisierungen der Services vorgenommen werden, werden sie in der Regel zwischen Mitternacht und 4 Uhr morgens (Eastern Time) an einem Sonntag durchgeführt, um eine maximale Verfügbarkeit für die Kunden zu gewährleisten. Bei routinemäßigen Wartungsarbeiten wird SnapLogic alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um den Kunden mindestens achtundvierzig (48) Stunden im Voraus zu informieren. Bei allen geplanten Updates und Wartungsarbeiten beträgt die durchschnittliche Ausfallzeit in der Regel nicht mehr als vier Stunden pro Monat.
(ii) Notfälle. Es kann vorkommen, dass SnapLogic in Notfällen Aktualisierungen vornehmen muss, um Sicherheits-, Datenschutz-, rechtliche oder behördliche Probleme oder Hardware- und Softwareprobleme Dritter zu beheben, die von SnapLogic nicht vorhergesehen werden konnten oder die nicht in der direkten Kontrolle von SnapLogic liegen. In solchen Fällen wird SnapLogic die Aktualisierung so schnell wie möglich durchführen. Der Kunde erklärt sich bereit, mit SnapLogic bei der Bereitstellung solcher Notfall-Updates zusammenzuarbeiten. SnapLogic bemüht sich nach besten Kräften, den Kunden im Voraus über Notfall-Updates zu benachrichtigen. Aufgrund der Art des Updates ist SnapLogic jedoch möglicherweise nicht in der Lage, den Kunden zu benachrichtigen, bevor das Update durchgeführt wurde.

b. Nichtverfügbarkeit des Netzwerks außerhalb der Kontrolle von SnapLogic: Die Unfähigkeit von SnapLogic, ein- und ausgehenden TCP/IP-Verkehr aufgrund von Netzwerkproblemen weiterzuleiten, die nicht von SnapLogic verursacht wurden. Dies kann systemische Unterbrechungen der Telekommunikation oder der Ausrüstung des Internet-Carriers, andere Unterbrechungen des Dienstes im Backbone oder im Teil des Netzwerks des Kunden oder Endkunden oder Unterbrechungen oder erhebliche Beeinträchtigungen des Dienstes durch Denial-of-Service- oder ähnliche Angriffe umfassen. Die Nichtverfügbarkeit des Netzwerks, die außerhalb der Kontrolle von SnapLogic liegt, wird für die gesamte Dauer als entschuldbare Ausfallzeit betrachtet und hat bei der Berechnung der Serviceverfügbarkeit Vorrang vor allen anderen Ursachen für die Ausfallzeit.

Verfügbarkeit: Der prozentuale Anteil der Minuten, in denen die Dienste im Laufe eines Kalendermonats erreichbar und zugänglich sind, ausgenommen entschuldbare Ausfallzeiten.

Verfügbarkeit (ohne entschuldbare Ausfallzeiten) 99.95%

2. Servicegutschriften und vorzeitige Beendigung.
Wenn der Kunde der Meinung ist, dass SnapLogic die Verfügbarkeit für einen bestimmten Monat nicht aufrechterhalten hat und eine Service-Gutschrift (wie unten definiert) erhalten möchte, muss der Kunde SnapLogic innerhalb von zehn (10) Werktagen nach dem Ende des Monats, in dem der Fehler aufgetreten ist, benachrichtigen. Die Angaben zum Servicelevel werden anhand der Systemaufzeichnungen von SnapLogic überprüft, die im Falle eines Widerspruchs mit den Aufzeichnungen des Kunden maßgebend sind. Die Verfügbarkeitsmessungen werden von SnapLogic durchgeführt. Statistiken zur Plattformverfügbarkeit sind über trust.snaplogic.com verfügbar.
Vorbehaltlich der Verfahren in diesem Abschnitt wird SnapLogic im Falle eines verifizierten Verfügbarkeitsausfalls dem Kundenkonto die aktuellen monatlichen Gebühren für jedes volle Prozent (1 %) der Nichtverfügbarkeit der Services in diesem Monat unter dem Verfügbarkeitsprozentsatz der Services gutschreiben ("Services Credits"). Die aktuellen monatlichen Gebühren für einen Tag werden anhand des Durchschnitts der gekauften und bezahlten Services und des SDU-Abonnementwerts während des Abonnementjahres bis zum Tag des Ereignisses berechnet. Die Service-Gutschriften dürfen in keinem Monat fünfundzwanzig Prozent (25 %) der monatlichen Gebühren übersteigen und werden nur in dem auf die Nichtverfügbarkeit der Services folgenden Monat angewendet. Der Erhalt von Service-Gutschriften ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden bei einem Ausfall oder einer Unterbrechung der Services.

3. Kundenbetreuung.

3.1 Begriffsbestimmungen

3.1.1 "Geschäftstag" bedeutet Montag bis Freitag in den Vereinigten Staaten, ausgenommen US-Bundesfeiertage.

3.1.3 "Fehler" bedeutet, dass die Dienstleistungen im Wesentlichen nicht so funktionieren, wie in der Dokumentation beschrieben.

3.1.4 "Problem" bedeutet einen Fehler, der als "Priorität 1", "Priorität 2", "Priorität 3" oder "Priorität 4" eingestuft ist.

3.1.5 "Umgehung" bedeutet eine Lösung oder Behebung, die eine im Wesentlichen gleichwertige Funktionalität bietet, während ein Problem behoben wird. Die Umgehung kann eine angemessene Anzahl zusätzlicher Schritte durch den Nutzer beinhalten, um das gleiche Ergebnis zu erzielen.

3.2 Support-Zugangsmethoden
Informationen über den Zugang zum Support finden Sie unter https://www.snaplogic.com/services/customer-support.
Support-Kontakte können den SnapLogic-Support per Telefon oder per E-Mail anfordern.
Um SnapLogic in die Lage zu versetzen, seine Reaktionszeitverpflichtungen gegenüber dem Kunden einzuhalten, muss der Kunde in allen Mitteilungen zu Problemen bestimmte Informationen angeben.
Bei neuen Problemen muss der Kunde die folgenden Informationen bereitstellen:
1. Name des Kundenkontos
2. Benutzername, den der Nutzer für den Zugriff auf die Services verwendet.
3. Ergebnisse von Maßnahmen zur Fehlerbehebung, die der Kunde bereits ergriffen hat, und eine Liste von Schritten, die zur Reproduktion des Problems durchgeführt werden können.
4. Möglichst viele weitere Details über das Problem, einschließlich etwaiger gleichzeitig bestehender Probleme und etwaiger Aktualisierungen oder Änderungen, die in letzter Zeit an der Netzwerktopologie oder -infrastruktur vorgenommen wurden.
Bei späteren Mitteilungen über bestehende Probleme muss der Kunde die folgenden Informationen zur Verfügung stellen:
1. Die dem Kunden zuvor zugewiesene Fall-ID und Prioritätsstufe.
2. Alle zusätzlichen Details zu dem Problem, seit der Kunde das letzte Mal mit den SnapLogic Support-Ressourcen in Kontakt getreten ist.

3.3 Reaktionszeiten
Wenn der Kunde auf ein Problem stößt, kann er sich wie oben beschrieben an die Support-Mitarbeiter von SnapLogic wenden. SnapLogic reagiert auf gemeldete Probleme wie in Unterabschnitt (3.4) unten beschrieben, beginnend mit dem Zeitpunkt, an dem SnapLogic die Mitteilung des Kunden über das Problem tatsächlich erhält (d.h. das Hinterlassen einer Nachricht, die SnapLogic nicht erhält, bedeutet nicht, dass die Berechnung der Reaktionszeit begonnen hat).

3.4 Matrix für Prioritätsreaktionen und Lösungsziele
Bei der Erstellung eines Falls weist ein Mitarbeiter des technischen Supports von SnapLogic eine Prioritätsstufe zu, die auf den in der folgenden Matrix beschriebenen Standards basiert.

Priorität # Prioritätsstufe Beschreibung Ziel Reaktionszeit
Priorität 4 Niedrig Allgemeine Anfragen zur dokumentierten Funktionalität der Plattform. Verbesserungswünsche. Kosmetische oder Dokumentationsfehler. 4 Arbeitstage
Priorität 3 Mittel Geringfügiges Problem im Zusammenhang mit der Verwaltung der Plattform, das sich nicht auf die Geschäftsprozesse oder die Produktivität der Benutzer auswirkt. Fehler in einer oder mehreren dokumentierten Funktionen mit Workaround(s) verfügbar. Alle nicht produktiven Probleme haben standardmäßig normale Priorität. 3 Arbeitstage
Priorität 2 Hoch Beeinträchtigung der Benutzerproduktivität durch eine Verschlechterung der Dienste im Rahmen der Verwaltung der Plattform, ohne dass eine Abhilfe verfügbar ist. Ausfall einer oder mehrerer dokumentierter Funktionen, die sich auf einen wichtigen, nicht produktiven Meilenstein auswirken, ohne dass Workaround(s) verfügbar sind. 2 Arbeitstage
Priorität 1 Dringend Die Beeinträchtigung von Diensten im Rahmen der Plattform-Governance hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Produktionsgeschäftsprozesse, ohne dass eine Abhilfe möglich ist. Datenintegritätsproblem, das nicht auf das Pipeline-Design zurückzuführen ist. Ausfall einer oder mehrerer dokumentierter Funktionen, die sich auf produktive Geschäftsprozesse auswirken, ohne dass Workaround(s) verfügbar sind. 1 Arbeitstag

HINWEIS: Der technische Support von SnapLogic bietet keine Hilfestellung bei Fragen zur Pipeline-Entwicklung oder zum Skripting. Benutzer, die Unterstützung zu diesen Themen benötigen, werden an die SnapLogic-Community oder an ihren Account Manager verwiesen, um SnapLogic Professional Services zu beauftragen.
Die Reaktionszeit von SnapLogic gegenüber dem Kunden ist in den Abonnementdetails (Anhang B) festgelegt.
Nachdem der Kunde ein Problem gemeldet hat, wird SnapLogic sich nach besten Kräften bemühen, eine vorübergehende Lösung, einen Workaround oder ein Patch zu finden, um P1- oder P2-Probleme zu beheben, bis diese Probleme behoben sind. Die Behebung eines Problems bedeutet, dass das Problem entweder vollständig gelöst oder so behoben ist, dass es auf einen niedrigeren Prioritätsstatus (z.B. P2 bis P4) herabgestuft werden kann. SnapLogic kann jede verfügbare Lösungsmethode (d.h. Korrekturen, Umgehungen usw.) zur Lösung eines Problems verwenden. Jeder Support-Anfrage wird eine Fallnummer zugewiesen, und das Problem wird nach der oben genannten Matrix priorisiert.
Ein Fall wird geschlossen, wenn die Anfrage eines Kunden gelöst ist. Eine Lösung ist in der Regel eine der folgenden Möglichkeiten: eine Antwort auf die Frage, ein Vorschlag zur Durchführung einer bestimmten Aufgabe oder ein akzeptabler Workaround für ein Produktproblem. Kunden werden über die Schließung von Fällen benachrichtigt, und diese Benachrichtigung erfolgt immer per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse.
Ein Fall kann auf Wunsch des Kunden jederzeit wieder geöffnet werden, wenn eine weitere Untersuchung erforderlich ist. Zu diesem Zeitpunkt kann eine neue Prioritätsstufe zugewiesen werden.

4. Was nicht in den Unterstützungsleistungen enthalten ist

4.1 Installation. Unterstützung bei der Installation und Konfiguration von Hardware oder Software von Drittanbietern. SnapLogic bietet diese Dienstleistungen nicht an.

4.2 Unterstützung für Kunden, die kein Guthaben haben. Der Zugriff auf die Support-Ressourcen von SnapLogic und die Verpflichtungen von SnapLogic im Rahmen dieser Richtlinie stehen nur Kunden zur Verfügung, deren Konten bei SnapLogic in Ordnung sind.

Beilage B

Details zum Abonnement

Abonnement-Gebühren:
$48.000,00 pro Jahr.
Details zum Abonnement:

SDU-Grenze Bis zu 25 Millionen SDUs pro Jahr
Unterstützung 8.00 - 17.00 Uhr Pazifische Zeit, 7 Tage pro Woche: E-Mail/Telefon
Community YES
API Meter = # gleichzeitige APIs 25
API Meter = Aufrufe pro Tag 5,000
SOC-2 Sicherheit im Detail YES
HIPAA-Zertifizierung YES
Cloudplex YES
Umwandlung von Daten YES
Automatische Datenzuordnung YES
Planer YES
Batch-/Bulk-Verarbeitung YES
Parallele Verarbeitung großer Mengen YES
Alle Schnappschüsse YES
Iris-KI YES
Papierkorb YES
Connector SDK (Snap SDK) YES
Protokolle der Aktivitätsprüfung YES
Warnungen YES
Snaplex-Benachrichtigung YES
Pipeline-Validierung YES
Groundplex YES
Entwicklungs-/Testumgebungen YES
Kundenschulung SnapLogic LMS-Zugang mit Anfängertraining für bis zu fünf (5) einzelne Benutzer
Zusätzliche Datenpakete 100 Millionen = $20.000
500 Millionen = $50.000
1 Milliarde = $75.000
15 Milliarden = $700.000
50 Milliarden = 1.250.000 $

Beilage C

Stornierung und Rückgabebedingungen

Sofern nicht ausdrücklich in der Vereinbarung vorgesehen, kann der Kunde ein erworbenes Service-Abonnement aus keinem Grund zurückgeben, stornieren, umtauschen oder reduzieren.