SnapLogic - Erweiterte Testvereinbarung

Version Datum: Dezember 22, 2020

SnapLogic Erweiterte Testvereinbarung

DIESE ERWEITERTE TESTVEREINBARUNG ("VEREINBARUNG") IST EINE RECHTSGÜLTIGE VEREINBARUNG ZWISCHEN SNAPLOGIC, INC. EINER GESELLSCHAFT AUS DELAWARE MIT HAUPTGESCHÄFTSSITZ IN 1825 SOUTH GRANT STREET, SAN MATEO, CA 94402 ("SNAPLOGIC"), UND IHNEN, EINER JURISTISCHEN ODER NATÜRLICHEN PERSON, DIE EINE BESTELLUNG ZUR NUTZUNG DER ERWEITERTEN TESTUMGEBUNG DER SNAPLOGIC-INTEGRATIONSPLATTFORM ALS SERVICE ("ERWEITERTE TESTUMGEBUNG") AUF EINER BEGRENZTEN TESTBASIS ("KUNDE") AUFGIBT. DURCH DIE ANGABE IHRER AKZEPTANZ DIESER VEREINBARUNG ODER DEN ZUGRIFF AUF ODER DIE NUTZUNG VON SNAPLOGIC-DIENSTEN AKZEPTIEREN SIE ALLE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG. SIE ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIESE VEREINBARUNG WIE JEDE VON IHNEN UNTERZEICHNETE SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG DURCHSETZBAR IST.

1. Begriffsbestimmungen

1.1. "Kundendaten" bezeichnet alle elektronischen Daten, die auf Kunden-Apps gespeichert sind oder über die Dienste an diese übermittelt werden.
1.2. "Dokumentation" bezeichnet die Online-Dokumentation, die SnapLogic für die Nutzung der Services zur Verfügung stellt (http://doc.snaplogic.com/home), sowie alle anderen funktionalen und technischen Spezifikationen für die Services, die üblicherweise anderen SnapLogic-Kunden zur Verfügung gestellt werden.
1.3. "Geistige Eigentumsrechte" bezeichnet alle eingetragenen und nicht eingetragenen Rechte, die jetzt oder in Zukunft im Rahmen von Patenten, Urheberrechten, Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Domänennamen, Geschäftsgeheimnissen, Know-how oder anderen geistigen Eigentumsrechten gewährt, beantragt oder anderweitig vorhanden sind, sowie alle ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen in jedem Teil der Welt.
1.4. "Node" bezeichnet die Datenverarbeitungssoftwarekomponente der Dienste.
1.5. "Person" bezeichnet eine Einzelperson, eine Partnerschaft, eine Körperschaft, ein Unternehmen (insbesondere eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung), ein Joint Venture, eine Vereinigung (insbesondere eine freiwillige Vereinigung), einen Trust, eine Organisation ohne Rechtspersönlichkeit oder eine Körperschaft.
1.6. "Services" bezeichnet die von SnapLogic bereitgestellte Integrationsplattform auf Abonnementbasis als Service.
1.7. "Daten der Services" sind elektronische Daten, die die Ausführung der Services unterstützen oder widerspiegeln. Aus Gründen der Klarheit schließt der Begriff "Servicedaten" die Kundendaten aus.
1.8. "Snap" bezeichnet eine modulare Sammlung von Integrationskomponenten, die für eine bestimmte Anwendung oder Datenquelle entwickelt wurde.
1.9. "SnapLogic-Technologie" bezeichnet die nicht gehostete proprietäre Software und andere Technologie von SnapLogic, die als Teil der erweiterten Testumgebung bereitgestellt wird. Die SnapLogic-Technologie umfasst keine Kundendaten oder Servicedaten.
1.10. "Erweiterte Testumgebung" bezeichnet die Services, die Sammlung von drei (3) Snaps und einen Node, die dem Kunden zum Testen und Evaluieren der Services zur Verfügung gestellt werden.
1.11. "Erweiterter Testzeitraum" bedeutet sechs (6) Monate ab dem Datum der Unterzeichnung dieser Vereinbarung.

2. Erweiterte Erprobung

2.1. Erweiterte Testumgebung. SnapLogic stellt bis zu drei (3) Nutzern des Kunden Zugang zu einer erweiterten Testumgebung für den erweiterten Testzeitraum zur Verfügung. SnapLogic gewährt dem Kunden hiermit das weltweite, nicht-exklusive, widerrufliche Recht, die erweiterte Testumgebung für interne Tests und Bewertungen im Groundplex des Kunden für bis zu zehn (10) Ausführungen pro Tag zu nutzen. SnapLogic gewährt dem Kunden eine begrenzte, nicht-exklusive, lizenzgebührenfreie, weltweite Lizenz zur Reproduktion der in der erweiterten Testumgebung zur Verfügung gestellten Snaps bis zu einem (1) Mal zur ausschließlichen Verwendung während des erweiterten Testzeitraums. Der Kunde erkennt an, dass er möglicherweise Hardware und zusätzliche Software auf eigene Kosten bereitstellen muss, um die Bereitstellung und Implementierung der erweiterten Testumgebung zu unterstützen.

2.2 Unterstützung für die erweiterte Testphase. Sofern im Bestellformular für die erweiterte Testphase nicht anders angegeben, muss der Kunde [email protected] kontaktieren, um Supportanfragen während der erweiterten Testphase zu koordinieren. Dieser Supportkontakt wird auf Kundenanfragen innerhalb einer wirtschaftlich angemessenen Zeit reagieren.

2.3 Beschränkungen der erweiterten Testumgebung. Der Kunde darf weder direkt noch indirekt: (i) die Erweiterte Testumgebung oder die SnapLogic-Technologie unterlizenzieren, verkaufen, übertragen, abtreten, vertreiben oder anderweitig kommerziell nutzen, einschließlich der Bereitstellung eines Servicebüros, der Bereitstellung von verwalteten Diensten für Dritte unter Verwendung der Erweiterten Testumgebung oder der SnapLogic-Technologie oder der Integration der Erweiterten Testumgebung, des Dienstes oder der SnapLogic-Technologie in einen Dienst oder ein Produkt, das der Kunde an einen oder mehrere Dritte verkauft oder lizenziert; (ii) die Erweiterte Testumgebung oder die SnapLogic-Technologie modifizieren oder davon abgeleitete Werke erstellen; (iii) die Erweiterte Testumgebung oder die SnapLogic Technologie zurückzuentwickeln oder auf sie zuzugreifen, um ein Produkt zu erstellen, das Merkmale, Funktionen oder Grafiken verwendet, die der Erweiterten Testumgebung oder der SnapLogic Technologie ähnlich sind, es sei denn, dies ist nach lokalem Recht zulässig; (iv) Merkmale, Funktionen oder Grafiken der Erweiterten Testumgebung oder der SnapLogic Technologie zu kopieren; (v) die Erweiterte Testumgebung oder die SnapLogic Technologie zu verwenden, um wissentlich Spam, rechtswidriges, verletzendes, obszönes oder verleumderisches Material oder bösartigen Code zu versenden, zu speichern oder Dritte dazu zu ermächtigen, diese zu versenden oder zu speichern; (vi) die Integrität oder Leistung der Erweiterten Testumgebung oder der darin enthaltenen Daten zu beeinträchtigen oder zu stören; oder (vii) zu versuchen, sich unbefugten Zugang zur Erweiterten Testumgebung oder den damit verbundenen Systemen oder Netzwerken zu verschaffen; (viii) anderen Personen als dem Kunden und seinen drei (3) designierten Benutzern die Erweiterte Testumgebung oder die SnapLogic-Technologie zur Verfügung zu stellen oder offenzulegen oder deren Nutzung zu gestatten; (ix) die Erweiterte Testumgebung für Produkt-Benchmarking, Leistungstests oder andere vergleichende Analysen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SnapLogic zu nutzen oder deren Nutzung zu gestatten; (x) die Erweiterte Testumgebung für die Produktionsnutzung zu nutzen; (xi) die Erweiterte Testumgebung oder die Services zu nutzen, um unverschlüsselte sensible oder persönliche Daten zu versenden; (xii) die Erweiterte Testumgebung außerhalb des Groundplex des Kunden zu nutzen; (xiii) die Erweiterte Testumgebung für mehr als zehn (10) Ausführungen pro Tag zu nutzen.

2.4 Sicherheit Datenintegrität. SnapLogic wird administrative, physische und technische Schutzmaßnahmen für die erweiterte Testumgebung, die Services und die SnapLogic-Technologie implementieren und aufrechterhalten, um das Abfangen von Kundendaten und Servicedaten zu verhindern und deren Vertraulichkeit zu wahren. SnapLogic wird nicht: (a) auf Kundendaten oder Servicedaten zugreifen, außer (i) um die Services und den technischen Support bereitzustellen; (ii) um Service-, Sicherheits- oder technische Probleme mit der erweiterten Testumgebung, den Services oder der SnapLogic-Technologie zu verhindern oder zu beheben; (iii) um die Nutzung der erweiterten Testumgebung durch den Kunden, wie in Abschnitt 2.6 beschrieben, zu überprüfen, um zu bestätigen, dass die Nutzung gemäß den Anforderungen dieses Vertrags beschränkt ist; oder (iv) wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Kunde dies ausdrücklich schriftlich genehmigt. Der Kunde ist für die Datensicherheit seiner Nutzer, der an die erweiterte Testumgebung übertragenen Daten und der SnapLogic Technologie, die in vom Kunden kontrollierten Netzwerken, Hardware oder Software implementiert ist, verantwortlich. Der Kunde ist für jede Sicherheitsverletzung verantwortlich, die von seinem Benutzer, Kundenanwendungen oder Datenquellen, Kundenhardware, -software, -netzwerk oder anderen Dienstleistern des Kunden ausgeht. Der Kunde ist verpflichtet, SnapLogic unverzüglich über eine bekannte oder potenzielle Datenverletzung der Kundendaten oder eines seiner Systeme, die in Verbindung mit den Services verwendet werden, zu informieren, und die Parteien werden zusammenarbeiten, um die negativen Auswirkungen einer solchen Verletzung zu minimieren. SNAPLOGIC EMPFIEHLT, DASS KUNDEN NICHT-PRODUKTIVE ODER TESTDATEN UND NICHT-PRODUKTIVE ANWENDUNGSINSTANZEN VERWENDEN, UM DIE SERVICES ZU TESTEN UND ZU BEWERTEN.

2.5 Verschlüsselungsanforderungen. Der Kunde erkennt an, dass er die alleinige Verantwortung für die Konfiguration und Implementierung der Dienste sowie für den Grad der Datensicherheit trägt, den er bei der Entwicklung und dem Betrieb der Dienste anwendet. Für die Erweiterte Testumgebung muss der Kunde für jede Verbindung zwischen seinen Kundenanwendungen oder Datenquellen und der Erweiterten Testumgebung die Verschlüsselung der Sitzungsverbindung unter Verwendung der jeweils aktuellen Implementierung von SSL oder TLS aktivieren.

2.6 Überprüfungen. Der Kunde muss (in englischer Sprache) vollständige, prüfbare Aufzeichnungen über die Nutzung der erweiterten Testumgebung und die Einhaltung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag führen. Während des erweiterten Testzeitraums und sechs (6) Monate danach gewährt der Kunde SnapLogic und seinen Prüfern (einschließlich interner Prüfer und externer Prüfer) zu jedem angemessenen Zeitpunkt (und im Falle von Aufsichtsbehörden zu jedem von diesen geforderten Zeitpunkt) Zugang zu allen Einrichtungen, in denen der Kunde die erweiterte Testumgebung nutzt, zu den Mitarbeitern des Kunden sowie zu Daten, Aufzeichnungen, Systemen und Anwendungen, die sich auf die erweiterte Testumgebung beziehen, um Audits und Inspektionen des Kunden durchzuführen, um die Einhaltung der Bedingungen dieses Vertrags zu überprüfen.

3. Laufzeit, Gebühren und Beendigung

3.1 Verlängerte Probezeit und Erneuerung. Diese Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und endet am Ende des erweiterten Testzeitraums. Jede Partei kann diese Vereinbarung jederzeit durch schriftliche Mitteilung (E-Mail ok) an die andere Partei kündigen. SnapLogic kann die erweiterte Testumgebung jederzeit ändern.

3.2 Auswirkung des Ablaufs oder der Beendigung. Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung wird SnapLogic alle Daten des Kunden und der Services, die der Nutzung der erweiterten Testumgebung durch den Kunden entsprechen, dauerhaft löschen.

4. Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung. DIE ERWEITERTE TESTUMGEBUNG WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. SNAPLOGIC GIBT KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE ERWEITERTE TESTUMGEBUNG, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER ZUSICHERUNGEN, DASS DIE DIENSTE DER ERWEITERTEN TESTUMGEBUNG UNUNTERBROCHEN UND FEHLERFREI SIND ODER KEINE DATENVERLUSTE ODER -BESCHÄDIGUNGEN VERURSACHEN. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, LEHNT SNAPLOGIC JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE ODER GESETZLICHE GARANTIE AB, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE FÜR EIGENTUM, NICHTVERLETZUNG, MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. MIT AUSNAHME DER VERLETZUNG DER EINSCHRÄNKUNGEN DER ERWEITERTEN TESTUMGEBUNG (ABSCHNITT 2.3) HAFTET KEINE DER PARTEIEN IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG FÜR ANSPRÜCHE, EINSCHLIESSLICH SOLCHER, DIE AUF UNERLAUBTER HANDLUNG, VERTRAG, FAHRLÄSSIGKEIT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG UND VERLETZUNG DER GARANTIE JEGLICHER ART BASIEREN, EINSCHLIESSLICH DES VERLUSTS ODER DER BESCHÄDIGUNG VON KUNDENDATEN. MIT AUSNAHME DER VERLETZUNG DER EINSCHRÄNKUNGEN DER ERWEITERTEN TESTUMGEBUNG (ABSCHNITT 2.3) HAFTET KEINE PARTEI FÜR INDIREKTE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ MIT STRAFCHARAKTER, BESONDERE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ MIT BEISPIELCHARAKTER, BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER ÄHNLICHE SCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH DATEN-, EINKOMMENS-, GEWINN- ODER NUTZUNGSVERLUSTE), DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG ERGEBEN. DAS VORSTEHENDE BERÜHRT NICHT DIE HAFTUNG, DIE NACH GELTENDEM RECHT NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT WERDEN KANN.

5. Geltendes Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt kalifornischem Recht, ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Bestimmungen. Weder das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf noch das UCITA sind anwendbar. Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, sind vor dem Superior Court of the State of California, County of San Mateo, oder vor dem United States District Court for the Northern District of California anhängig zu machen. Jede Partei erklärt sich hiermit mit der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte einverstanden. Jede Partei hat das Recht, bei jedem zuständigen Gericht eine einstweilige oder endgültige Verfügung zu beantragen und zu erwirken, um eine tatsächliche oder drohende unbefugte Nutzung, Offenlegung, widerrechtliche Aneignung oder Verletzung ihrer geistigen Eigentumsrechte oder vertraulichen Informationen oder die tatsächliche oder drohende Verletzung der Einschränkungen in Abschnitt 2.3 zu verhindern oder zu unterbinden.

6. Einhaltung der Exportbestimmungen. Der Kunde erkennt an, dass die Erweiterte Testumgebung oder die Dienstleistungen US-amerikanischen und ausländischen Export- und Importbeschränkungen unterliegen können. Customer will not and will not allow any export or re-export of any part of the Extended Trial Environment or Services or any direct product thereof: (a) into (or to a national or resident of) any embargoed or terrorist-supporting country; (b) to anyone on the U.S. Commerce Department’s Table of Denial Orders or U.S. Finanzministeriums aufgeführten Personen; (c) in ein Land, in das die Ausfuhr oder Wiederausfuhr beschränkt oder verboten ist oder für das die Regierung der Vereinigten Staaten oder eine ihrer Behörden zum Zeitpunkt der Ausfuhr oder Wiederausfuhr eine Ausfuhrlizenz oder eine andere behördliche Genehmigung verlangt, ohne dass eine solche Lizenz oder Genehmigung zuvor eingeholt wurde; oder (d) in sonstiger Weise unter Verletzung von Ausfuhr- oder Einfuhrbeschränkungen, Gesetzen oder Vorschriften. Der Kunde erklärt sich mit dem Vorstehenden einverstanden und garantiert, dass er sich nicht in einem solchen verbotenen Land befindet, unter der Kontrolle eines solchen Landes steht oder Staatsangehöriger oder Einwohner eines solchen Landes ist oder auf einer solchen Liste verbotener Parteien steht. Die Dienste dürfen ohne vorherige Genehmigung der Regierung der Vereinigten Staaten nicht für den Entwurf oder die Entwicklung von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen oder Raketentechnologie oder für terroristische Aktivitäten verwendet werden.

7. Datenschutz. Die Parteien erkennen an, dass die Dienste die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen den Kunden-Apps beinhalten können und dass bestimmte nationale oder regionale Gesetze und Vorschriften die grenzüberschreitende Übermittlung solcher Informationen einschränken oder begrenzen können. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verarbeitet die Erweiterte Testumgebung Daten innerhalb der Vereinigten Staaten, und der Kunde darf keine personenbezogenen oder sensiblen Daten mit den Diensten übermitteln.

8. Vertraulichkeit. Der Kunde erkennt an, dass er im Zusammenhang mit diesem Vertrag vertrauliche Informationen von SnapLogic erhalten kann. Der Kunde darf nur dann auf die vertraulichen Informationen von SnapLogic zugreifen oder diese nutzen oder deren Zugriff oder Nutzung gestatten, wenn dies für die Ausübung der Rechte des Kunden im Rahmen dieses Vertrags erforderlich ist. Der Kunde darf die vertraulichen Informationen von SnapLogic ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SnapLogic nicht wissentlich an Dritte weitergeben oder deren Weitergabe gestatten. Der Kunde verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen von SnapLogic mit der gebotenen Sorgfalt vor unbefugter Nutzung und Offenlegung zu schützen und nicht weniger als ein angemessenes Maß an Sorgfalt anzuwenden. Wenn der Kunde aufgrund einer gerichtlichen oder gesetzlichen Anordnung oder eines Verfahrens verpflichtet ist, vertrauliche Informationen von SnapLogic offenzulegen, muss der Kunde SnapLogic, soweit dies gesetzlich zulässig ist, unverzüglich vor der Offenlegung über diese Anforderung informieren, damit SnapLogic eine Schutzanordnung oder andere Abhilfemaßnahmen beantragen kann.

9. Rückgabe oder Vernichtung von vertraulichen Informationen. Auf Aufforderung von SnapLogic und vorbehaltlich etwaiger gegenteiliger Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder geltendem Recht ist der Kunde verpflichtet, auf Anweisung von SnapLogic unverzüglich alle Originale und Kopien von Dokumenten, Materialien und anderen Verkörperungen und Ausdrücken in jeglicher Form oder auf jeglichem Medium, die die vertraulichen Informationen von SnapLogic enthalten, wiedergeben, enthalten oder darauf basieren, zurückzugeben oder zu vernichten und von allen Systemen, die er direkt oder indirekt nutzt oder kontrolliert, ganz oder teilweise zu löschen, aus allen Systemen, die er direkt oder indirekt nutzt, alle Originale und Kopien von Dokumenten, Materialien und anderen Darstellungen und Ausdrücken in jeglicher Form oder auf jeglichem Medium, die die vertraulichen Informationen von SnapLogic enthalten, wiedergeben, einbeziehen oder darauf basieren, ganz oder teilweise zu löschen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder wird in Backup-Systemen gespeichert, bis sie im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit gelöscht werden. Der Kunde muss SnapLogic auf Anfrage eine schriftliche Erklärung vorlegen, in der er bestätigt, dass er die Anforderungen der Abschnitte 7 und 8 erfüllt hat.

10. Sonstiges. Dieser Vertrag begründet keine Partnerschaft, Agenturbeziehung oder ein Gemeinschaftsunternehmen zwischen den Parteien. Jegliche Abtretung dieser Vereinbarung durch den Kunden im Ganzen oder in Teilen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SnapLogic ist null und nichtig. SnapLogic kann die Nutzung der Services durch den Kunden überwachen, um die Einhaltung dieser Vereinbarung sicherzustellen. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht durchsetzbar sein, wird diese Bestimmung so geändert, dass sie in dem Maße durchsetzbar ist, wie es der Absicht der Parteien entspricht, und die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Diese Vereinbarung umfasst die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und SnapLogic in Bezug auf die erweiterte Testumgebung und ersetzt alle vorherigen Zusicherungen, Vereinbarungen und Absprachen, ob schriftlich oder mündlich. Diese Vereinbarung kann nur durch eine ordnungsgemäß ausgeführte schriftliche Urkunde geändert, ergänzt oder modifiziert werden. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung, die dazu bestimmt sind, die Beendigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung zu überdauern, um die grundlegenden Ziele dieser Vereinbarung zu erreichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abschnitt 5 ("Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung"), bleiben bestehen.